Gas-Heizwertheizung

Eine Gas-Heizwertheizung verbrennt Erdgas oder Flüssiggas und leitet die heißen Abgase ohne Kondensation direkt über den Kamin ab. Sie ist heute technisch durch Brennwertgeräte abgelöst und kommt nur noch in speziellen Ausnahmefällen an mehrfach belegten Schornsteinen in Mehrfamilienhäusern zum Einsatz.

Was ist das / Wie funktioniert es

Bei einem klassischen Gas-Heizwertgerät (oft als atmosphärische Gastherme oder Niedertemperaturkessel bezeichnet) wird die Wärmeenergie ausschließlich aus der direkten Verbrennung des Brennstoffs bezogen. Die bei der Verbrennung entstehenden Abgase verlassen den Wärmetauscher mit hohen Temperaturen (typischerweise etwa 120 bis über 160 °C).

Das Funktionsprinzip:

  • Heißer Kaminauftrieb: Das Abgas wird bewusst nicht abgekühlt, um den thermischen Naturzug im Schornstein aufrechtzuerhalten.
  • Vermeidung von Kondensation: Durch die hohe Abgastemperatur bleibt der im Abgas enthaltene Wasserdampf gasförmig. Dadurch schlägt sich keine Feuchtigkeit an den Innenwänden traditioneller gemauerter Schornsteine nieder.
  • Verlust der latenten Wärme: Die im Wasserdampf gebundene Kondensationsenergie wird nicht genutzt, sondern entweicht ungenutzt ins Freie.

Im Vergleich zu Brennwertgeräten arbeiten Heizwertanlagen daher mit einem spürbar geringeren Jahresnutzungsgrad.

Wann ist es sinnvoll

Der Neueinbau von Heizwertgeräten ist nach den europäischen Ökodesign-Vorgaben für den Großteil der Gebäude nicht mehr zulässig:

  • Abgrenzung zur Brennwerttechnik: Brennwertgeräte sind heute der gesetzliche Mindeststandard für Einfamilienhäuser und Neuinstallationen, da sie durch Abgaskondensation typischerweise etwa 10 bis 15 Prozent weniger Gas verbrauchen.
  • Ausnahmefall Mehrfachbelegung im Mehrfamilienhaus: Die einzige verbleibende Nische für Heizwertgeräte (Bauart B1) sind Etagenwohnungen in älteren Mehrfamilienhäusern, bei denen mehrere Wohnungen an einem gemeinsamen Kaminzug angeschlossen sind. Da Brennwertgeräte Überdruck im Abgassystem erzeugen, dürfen sie nicht ohne Weiteres an Schornsteine mit konventionellem Unterdruckzug angeschlossen werden. Muss eine einzelne Therme ersetzt werden, erlaubt die Verordnung für solche Konstellationen den Austausch gegen ein Heizwert-Ersatzgerät.

Worauf achten

Beim Betrieb und Austausch von Heizwertgeräten müssen strenge Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Genehmigung durch den Bezirksschornsteinfeger: Vor dem Kauf und Einbau eines Heizwertgeräts muss die Fachbestätigung des Schornsteinfegers eingeholt werden, dass ein technischer Ausnahmefall (Mehrfachbelegung) vorliegt.
  • Verbrennungsluftverbund: Raumluftabhängige Geräte entnehmen den Sauerstoff der Raumluft. Es müssen unverschließbare Lüftungsöffnungen oder ausreichende Raumvolumina gewährleistet sein, um Kohlenmonoxidgefahren zu verhindern.
  • Höhere Verbrauchskosten: Da die Abgasverluste höher sind als bei Brennwertgeräten, führt der Weiterbetrieb von Heizwerttechnik dauerhaft zu höheren Heizkosten.

Häufige Fragen

Darf man eine Gas-Heizwerttherme heute noch neu kaufen und einbauen?

In Einfamilienhäusern und normalen Neubauten ist der Einbau neuer Heizwertgeräte nicht mehr zulässig. Die einzige Ausnahme bilden spezielle B1-Heizwertthermen in Mehrfamilienhäusern, wenn diese an einen gemeinsamen, mehrfach belegten Schornsteinzug angeschlossen sind und ein Umbau unzumutbar wäre.

Warum sind Heizwertgeräte ineffizienter als Brennwertgeräte?

Heizwertgeräte leiten den im Abgas enthaltenen Wasserdampf mit hohen Temperaturen durch den Kamin ins Freie. Die darin gebundene latente Kondensationswärme geht verloren, während Brennwertgeräte genau diese Wärme dem Heizsystem zuführen.

Was ist ein B1-Gerät?

Als B1-Geräte werden raumluftabhängige Gas-Heizkessel oder Kombithermen bezeichnet, die über eine Strömungssicherung verfügen und an Schornsteine mit natürlichem Auftrieb angeschlossen werden.

Kann ein einzelnes Heizwertgerät an einem Mehrfachschornstein auf Brennwert umgestellt werden?

Nein, nicht ohne Umbau des gesamten Schornsteinzugs. Brennwertgeräte drücken Abgase mit einem Gebläse in die Leitung. An einem gemeinsamen Kamin würden diese Abgase in die Wohnungen der Nachbarn gedrückt, die noch alte Heizwertthermen nutzen.

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